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Leben und Wohnen im Alter

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Betreutes Wohnen in den Mietwohnungen des Haus Waldeck

Bei den Wohnungen im Betreuten Wohnen handelt es sich um reine Mietwohnungen, deren Bäder behindertengerecht auf die Bedürfnisse von älteren Menschen zugeschnitten sind. Wir können Ihnen hierbei Wohnungen für Einzelpersonen oder Ehepaare und Lebensgemeinschaften anbieten.

Neben dem Mietvertrag wird mit den Bewohnern ein Mietbegleitvertrag abgeschlossen. Durch den Abschluss des Mietbegleitvertrages können Sie langfristig selbständig in Ihrem gewohnten Umfeld in Sicherheit, Ruhe und Geborgenheit leben. Bei Krisensituationen nutzen Sie die im Mietbegleitvertrag festgelegten Leistungen. Die Kosten des Mietbegleitvertrages betragen im Monat 180,- € für Einzelpersonen sowie 270,- € für Ehepaare. Umgerechnet sind dies 25 Cent (bzw. 19 Cent bei Ehepaaren) pro Stunde, die Sie für Ihre Selbstständigkeit und Sicherheit bezahlen.

Der Mietbegleitvertrag beinhaltet:

  • ein Basispaket
    • Beratung
    • Betreuung bei kurzfristiger Erkrankung

der Anschluss an ein rund um die Uhr besetztes internes Notrufsystem
Hol- und Bringdienste
Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen
kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen
Vermittlung von Service - und Hilfsdiensten

Neben dem Basispaket bietet der Anbieter in eigener Regie weitere, einzeln abrufbare Serviceleistungen an, welche gesondert berechnet werden.

  • Das Wahlleistungsangebot umfasst zur Zeit:
    • Speiseversorgung: Frühstück und Abendessen werden in den Wohnungen serviert. Das Mittagessen wird im Speisesaal serviert. Wenn das Mittagessen in die Wohnung geliefert wird, wird dieser Mahlzeitenservice gesondert berechnet.
    • Wäscheservice

Bei Bedarf vermittelt der Anbieter Dienste bzw. organisiert Hilfen, die den Alltag erleichtern.

  • Vermittelt werden:
    • Hilfeleistungen zur Erleichterung der Alltagsbewältigung (Wäschedienste, Menü-Service, über das Basispaket hinausgehende Einkaufs-/ Begleit-/ Fahr-/ Handwerkerdienste usw.);
    • Hilfeleistungen für den Not-, Krankheits- und Pflegefall;
    • Unterstützung bei der Suche eines ambulanten Pflegedienstes oder Pflegeplatzes;
    • Sonstige Leistungen (z. B. Frisör, Fußpflege).

Die Vermittlung kann bei den beauftragten Kräften zu den üblichen Geschäftszeiten in deren Büroräumlichkeiten nach vorheriger Vereinbarung in Anspruch genommen werden. Ein Erfolgsversprechen ist mit dem Vermittlungsangebot nicht verbunden.